WENN SIE IN IHREM ZUHAUSE ARLO GERÄTE INSTALLIERT HABEN
 

Haftungsausschluss: Dieser Leitfaden dient nur zu Informationszwecken und stellt weder eine umfassende Zusammenfassung der geltenden Gesetze und Vorschriften noch eine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Juristen, um eine für Ihre Situation geeignete Rechtsberatung zu erhalten.

Arlo Geräte, einschließlich Kameras, nehmen Video und Audio von Personen auf. Diese Daten gelten als personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 („DSGVO“). Daher kann die Verwendung Ihrer Arlo Geräten unter die DSGVO fallen. Als Eigentümer von Arlo Geräten sind Sie der für die Datenverarbeitung Verantwortliche und als solcher haben Sie Verpflichtungen gemäß der DSGVO.

Bitte beachten Sie, dass Personen, die unter die so genannte „Ausnahme für private und familiäre Zwecke“ fallen, von der DSGVO ausgenommen sind, d. h.wenn eine natürliche Person personenbezogene Daten für rein private oder häusliche Zwecke verarbeitet.

Um zu bestimmen, ob die Ausnahmeregelung für Ihre Verwendung von Arlo Geräten anwendbar ist oder nicht, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt und eine Gesamtbewertung vorgenommen werden. Sie sollte Faktoren beachten wie:

-        Welcher Bereich wird von den Arlo Geräten erfasst?

-        Was ist der Zweck der Nutzung der Arlo Geräte?

Wenn Ihr Arlo Gerät beispielsweise andere Bereiche als Ihre eigenen häuslichen Bereiche erfasst, wie das Grundstück Ihres Nachbarn oder sogar einen kleinen, öffentlich zugänglichen Bereich (z. B. eine Straße), gilt die Ausnahme nur selten. Aufnahmen innerhalb der Privatsphäre Ihres Hauses fallen jedoch normalerweise unter die Ausnahmeregelung für private und familiäre Zwecke. Dies könnte selbst dann der Fall sein, wenn Sie in seltenen Fällen zufällig jemanden bei der Arbeit in Ihrem privaten Umfeld (z. B. einen Handwerker) erfassen, solange der Zweck Ihrer Verwendung des Geräts nicht darin besteht, diese Person bei der Arbeit zu überwachen.

Dieser Leitfaden soll Sie über Ihre Pflichten als für die Verarbeitung Verantwortlicher informieren und Ihnen helfen, diese zu verstehen. Darüber hinaus können auch andere Gesetze gelten, beispielsweise für die Verwendung von Aufzeichnungsgeräten, z. B. Videoüberwachung oder intelligente Türklingeln. Sie sollten immer die Richtlinien der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde für die Verwendung von Aufzeichnungsgeräten prüfen, bevor Sie sie einsetzen.

Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Nutzung die Grundprinzipien der DSGVO erfüllt

Die DSGVO (Artikel 5) verlangt, dass Ihre Verarbeitung personenbezogener Daten mit bestimmten Grundsätze übereinstimmt. Bitte beachten Sie, dass Sie für das Verständnis und die Anwendung dieser Grundsätze bei der Verwendung Ihrer Arlo Geräte verantwortlich sind. Es folgt eine Zusammenfassung der Grundsätze und ihrer Bedeutung.

  • Ihre Verarbeitung muss rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent geschehen

    Das bedeutet, dass Sie sicherstellen müssen, dass Ihre Verarbeitung auf einer der in Artikel 6 der DSGVO genannten Rechtsgrundlagen beruht. Wenn Sie sogenannte sensible personenbezogene Daten wie biometrische Daten verarbeiten, müssen Sie auch sicherstellen, dass eine der Ausnahmen in Artikel 9 der DSGVO gilt. Das ist der Fall, wenn Sie die Gesichtserkennungsfunktion aktivieren. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie die Zustimmung der Personen einholen müssen, die von der Gesichtserkennungsfunktion des Arlo Geräts erfasst werden.

    Darüber hinaus muss die Verarbeitung fair, angemessen, vernünftig und verhältnismäßig im Hinblick auf die betroffenen Personen (d. h., die Personen, die von Ihrem Arlo Gerät erfasst werden) sein.

    Außerdem müssen Sie die betroffenen Personen auf klare, verständliche und leicht zugängliche Weise darüber informieren, wie Sie ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Um Sie bei der Erfüllung der Transparenzanforderungen zu unterstützen, haben wir einen allgemeinen Datenschutzleitfaden für Besucher erstellt [Link zu „Datenschutzleitfaden für Besucher von mit Arlo Geräten geschützten Häusern“ einbetten], der Informationen darüber enthält, wie personenbezogene Daten durch Arlo Geräte im Allgemeinen verarbeitet werden. Beachten Sie, dass Sie den Datenschutzleitfaden für Besucher möglicherweise durch Informationen ergänzen müssen, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten sind, und dass Sie dafür verantwortlich sind, dass die Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, gemäß DSGVO vollständige und korrekte Informationen erhalten.

    Darüber hinaus werden viele unserer Arlo Geräte mit einem Arlo Europe Sticker mit QR-Code ausgeliefert, der Besucher zum Datenschutzleitfaden führt. Sie können den Sticker in der Nähe des Eingangsbereichs anbringen, um sicherzustellen, dass der Besucher die Informationen bereits vor dem Betreten des Gebäudes einsehen kann. Bitte beachten Sie auch, dass es zusätzliche nationale Vorschriften und Richtlinien geben kann, die beispielsweise eine bestimmte Beschilderung bei der Installation von Kameras erfordern können.

  • Sie müssen den Zweck Ihrer Verarbeitung festlegen und diesen einhalten

    Sie dürfen personenbezogene Daten nur für bestimmte, ausdrücklich genannte und rechtmäßige Zwecke sammeln. Sie dürfen die Daten nicht für andere, unvereinbare Zwecke verwenden, es sei denn, Sie haben die Zustimmung der betroffenen Person. Wenn der Zweck Ihrer Nutzung von Arlo Geräten z. B. darin besteht, Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder ähnliches zu erkennen und zu verhindern, dürfen Sie die von Ihrem Arlo Gerät erfassten Daten nicht zur Überwachung des Eigentums Ihres Nachbarn verwenden.

  • Sie dürfen nicht mehr Daten verarbeiten, als für Ihren Zweck erforderlich sind

    Das bedeutet, dass Ihre Kamera so platziert werden sollte, dass sie nicht mehr Daten aufnimmt als für den Zweck erforderlich. Wenn Sie die Arlo Geräte beispielsweise zur Erkennung und Verhinderung von Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder ähnlichen Zwecken einsetzen, sollten die Kameras auf die Eingangspunkte gerichtet sein und nicht auf andere Bereiche wie eine öffentlich zugängliche Straße oder die Garage Ihres Nachbarn.

  • Die Daten, die Sie verarbeiten, müssen sachlich richtig sein

    Sie müssen alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten sachlich richtig sind, und unrichtige Daten berichtigen oder löschen, falls erforderlich.

  • Sie dürfen Daten nicht länger als nötig speichern

    Sie dürfen personenbezogene Daten nur so lange aufbewahren, wie sie benötigt werden, um den von Ihnen angegebenen Zweck zu erfüllen. Im Allgemeinen dürfen Videoaufzeichnungen selten länger als 72 Stunden aufbewahrt werden. Personenbezogene Daten werden standardmäßig 30 Tage lang in der Arlo App gespeichert. Sie können die Speicherdauer der erfassten Inhalte, einschließlich personenbezogener Daten, jedoch in der Arlo App verwalten.

  • Bei Ihrer Verarbeitung müssen Integrität und Vertraulichkeit gewahrt bleiben

    Sie müssen alle von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen so schützen, dass Unbefugte keinen Zugang zu ihnen haben und dass sie nicht in unzulässiger Weise verwendet werden. Sie müssen auch sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten nicht verloren gehen oder zerstört werden. Arlo Europe hat Vorkehrungen getroffen, um die technische Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, aber Sie sollten darauf achten, dass Sie die erfassten Inhalte nicht in einer Weise weitergeben, die für den Zweck der Verarbeitung nicht erforderlich ist, d. h.Erkennung und Verhinderung von Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder ähnlichem.

  • Sie sind verantwortlich

    Sie sind für die Einhaltung der Grundsätze verantwortlich und müssen auch in der Lage sein, nachzuweisen, dass und wie Sie diese Grundsätze einhalten.

  • Ansprechpartner für die von den Geräten erfassten Personen

    Bitte beachten Sie, dass Sie der Hauptansprechpartner für die von den Geräten erfassten Personen sind. Als Auftragsverarbeiter ist Arlo nicht verpflichtet oder in der Lage, den betroffenen Personen relevante und vollständige Informationen darüber zu geben, wie Sie als Verantwortlicher ihre personenbezogenen Daten verarbeiten.

Informationen über die Verwendung der Gesichtserkennungsfunktion

Ihre Arlo Geräte verfügen möglicherweise über eine Gesichtserkennungsfunktion. Da die Gesichtserkennungstechnologie die Verarbeitung biometrischer Daten beinhaltet, ist die Verwendung dieser Funktion mit strengen rechtlichen Auflagen verbunden. Daher ist die Funktion standardmäßig deaktiviert.

Sie sollten die Gesichtserkennungsfunktion sehr bewusst einsetzen, z. B. nur für Kameras in Innenräumen oder in privaten Bereichen Ihres Gartens aktivieren, bei denen keine Gefahr einer Erfassung außerhalb Ihrer privaten Bereiche besteht. Wenn die Ausnahmeregelung für private und familiäre Zwecke nicht gilt, müssen Sie die Personen, die von der Gesichtserkennung erfasst werden, über deren Verwendung informieren und ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung der Funktion einholen.